Was haben Bomber, DKN, Herakut und Justus Becker & Oğuz Şen gemeinsam? Mit ihrer Street Art und Graffitikunst sind sie Teil der „Edition Frankfurt“ von Kunstkarton. Im Hugendubel in der Innenstadt bin ich durch einen nur unschwer zu übersehenden Aufbau in kartonbrauner Farbe auf die Produkte von Kunstkarton aufmerksam geworden. Etwas überrascht war ich, als ich zwischen den Motiven der üblichen Verdächtigen rund um Architektur und Mainufer auch einige bekannte Streetart- und Graffitikunst-Motive aus Frankfurt und Bad Vilbel entdeckte, z. B. der Ausschnitt eines Bildes von Justus Becker & Oğuz Şen und zwei Ausschnitten aus Werken des Streetart-Duos Herakut. Nicht vor Ort gesehen, aber später dann online: Motive von Bomber und DKN. „Überrascht“ deswegen, weil ich in der Vergangenheit zwei Mal mitbekommen hatte, das Werke von Frankfurter Graffitikünstler verwendet wurden und herauskam, dass diese davon nichts wussten. Nicht, dass es per se ausgeschlossen ist, im kommerziellen Sinne zusammenzukommen und hier auch nichts unterstellen soll, aber aufgrund eben dieser beiden Vorfälle – keine Ahnung übrigens, wie diese Angelegenheiten jeweils geklärt wurden – war ich eben überrascht.
Bei Kunstkarton selbst handelt es sich um „Fotografie auf Kunstkarton“. Kunstkarton ist ein mehrlagiger und hochfester Karton. Die Motive werden in vier Größen (von 12×18 bis 40×60 cm) angeboten und passen problemlos in einen Standardrahmen, wirken nach Angaben des Herstellers aber am besten ohne Rahmen.
Da bin ich mir fast sicher, daß das einfach draufgedruckt wurde.
Zumindest von Bomber weiß ich, daß dieses Produkt seiner Handlungsweise nicht entspricht.
Vielleicht gibt’s ja mittlerweile Connections zwischen bestimmten Fotografen und Malern – Kunstkarton ist ja in Frankfurt ansässig – und es ist keine große Sache. Ansonsten dürfte es im Einzelfall sowieso die Frage sein, ob z.B. mit erbrachter Leistung (Graffiti an die Wand malen gegen Bezahlung) entsprechend auch die Rechte daran abgegolten sind, also beim Auftraggeber liegen.
Die Macher solcher Werke wie „Kunstkarton“ gehen eher davon aus, daß die Künstler a) illegal gearbeitet haben, die Umsetzung der Urheberrechte also schwierig durchführbar ist.
Oder b), daß sie es erst gar nicht merken.
Aber auch im Falle des Urheberrechtes und anderer Rechte am Bild ist es schwierig, bei solchen öffentlichen Werken gegen die Nutzung durch Dritte (siehe hier) vor Gericht zu gehen.
Man kann ja Bomber z.b. mal informieren, der wird sicher meine Aussage oben bestätigen.
Er bietet ja eher selbst sowas an, wenn.
Ach, vielleicht sieht er das ja ganz locker, sein Name wird ja bei seinen Werken erwähnt. Er z.B. handhabt das auf seiner Seite ja auch so, jedenfalls sehe ich da Fotos von mir, aus diesem Blog, für die ich auch nie eine Genehmigung erteilt habe und das Recht am FOTO liegt IMMER beim Fotografen – muss aber nicht das einzige Recht sein, dass zu Tragen kommt. Am Foto selbst könnte man aber durchaus unterscheiden, ob konkret das Werk im Mittelpunkt steht oder es sich um eine Panoramaaufnahme handelt usw… Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand, der heutzutage sein Businessmodel ausschließlich auf Fotografieprodukte aufbaut, das Thema nicht auf dem Schirm hat und prüft, was da genau in Produktion gehen soll.