„Guten Tag, ich hätte gerne einen Stadtplan von Frankfurt aus dem man erfährt, wo man was bekommen kann …“ – 1994 noch ein Badesalz-Sketch ….
… 2024 Realität mit der Bubatzkarte, und das auch noch digital, denn der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 das Cannabis-Gesetz gebilligt. Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses fanden keine Mehrheit, das heißt, das vom Deutschen Bundestag bereits am 23. Februar 2024 verabschiedete Gesetz wird zum 1. April 2024 in Kraft treten.
Geplant ist ein 2-Säulen-Modell: Säule 1 ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Parallel zur Umsetzung der Säule 1 bereitet die Bundesregierung die Säule 2 vor, die regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vorsieht und voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden muss.
Für Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin verboten. In unmittelbarer Gegenwart von Kindern dürfen auch Erwachsene kein Cannabis konsumieren. Ein Konsumverbot besteht außerdem in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Und damit zur Bubatzkarte: In dieser wird angezeigt, wo man denn überhaupt in der Stadt kiffen bzw. nicht kiffen darf. Mit einem Klick auf den Screenshot des Stadtplans gelangt man auf die Website mit der Bubatzkarte.
Bubatzkarte für Frankfurt
Die Bubatzkarte kann Fehler enthalten, jede Person ist für ihr Handeln selbst verantwortlich.
In rötlich gekennzeichneten Gebieten darf nicht konsumiert werden. Weitere Informationen dazu auf der Website https://bubatzkarte.de. Neuigkeiten rund um die Bubatzkarte gibt’s außerdem regelmäßig im Fediverse bei kowelenz.social/bubatzkarte. Bei Interesse an diesem Thema sollte man generell in nächster Zeit die Nachrichten im Auge behalten, da werden bestimmt noch Veränderungen, in welche Richtung auch immer, vorgenommen.