Verkehrszeichen gemäß der StVO werden hierzulande immer wieder mal modifiziert. Oftmals ist dabei zu beobachten, dass manche Schilder, nicht nur deren Rückseite, bis zur Unkenntlichkeit mit Stickern überklebt werden. Aber es gibt auch Ausnahmen, wie z.B. die nachfolgenden Exemplare zum „Mutter mit Kind“-Schild, welches eine Fußgängerzone oder einen Sonderweg für Fußgänger kennzeichnet. Das ersten drei Fotos sind aus Frankfurt, das Vierte stammt aus Heidelberg.