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Die Geschichte vom Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI) und der Franconofurt AG, einem börsennotierten Investor in deutsche Wohnimmobilien, ist eine Geschichte voller Missverständnisse.

Im September 2012 erklärte der Ar­beits­kreis kri­ti­scher Ju­ris­t_in­nen (akj), dass der juristisch eingeschlagene Weg um die Liegenschaft in Bockenheim seitens der Franconofurt AG rechtlich in Frage zu stellen sei, da die Räumungsklage des besetzten Hauses im Kettenhofweg 130 zum einen an eine „GbR Ivi“ adressiert wurde und zum anderen nicht mind. ein/e Gesellschafter/in konkret benannt wurde. Beides soll bei Räumungsklagen rechtsstaatlich anders vorgesehen sein. Dennoch wurde heute bekannt, dass die 27. Zivilkammer für den 15. Februar 2013 einen ersten Verhandlungstermin in dieser Sache angesetzt hat.

Die Uni Frankfurt verkaufte das seit 2003 besetzte Haus ohne (wenigstens) vorher darüber zu informieren. Ersatzräumlichkeiten für Veranstaltungen, die im normalen Uni-Alltag keinen Platz mehr finden, sind bis heute nicht gegeben und Schlichtungen und Lösungsversuche seitens der Lokalpolitik sind meines Erachtens allenfalls als „bemüht“ zu bezeichnen.

Es bleibt also weiterhin spannend. Und die Frage, ob es in ganz Frankfurt wirklich keinerlei leerstehenden Räumlichkeiten gibt, die für das Fortführen zur Verfügung gestellt werden könnten.

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